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   LG Heilbronn, 24.04.2018 - Ve 6 O 26/18   

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LG Heilbronn, 24.04.2018 - Ve 6 O 26/18 (https://dejure.org/2018,35558)
LG Heilbronn, Entscheidung vom 24.04.2018 - Ve 6 O 26/18 (https://dejure.org/2018,35558)
LG Heilbronn, Entscheidung vom 24. April 2018 - Ve 6 O 26/18 (https://dejure.org/2018,35558)
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Stuttgart, 19.02.2020 - 4 U 149/19

    Ansprüche des Käufers beim Erwerb eines vom sogenannten "Abgasskandal"

    Wenn aber eine objektiv sittenwidrige Schädigung im Sinne von § 826 BGB vorgenommen und hierbei naturgemäß dafür Sorge getragen wird, dass die Zurechnung einer solchen Schädigung zu einzelnen verantwortlichen Personen verschleiert wird, ist es nicht Aufgabe des Geschädigten, der nicht einmal bei unterbliebener Verschleierung hinreichenden Einblick in die Entscheidungsvorgänge und Verantwortlichkeiten hat, die Zurechnung zu verantwortlichen Entscheidungsträgern darzulegen (LG Heilbronn, Urt. v. 24.04.2018, Ve 6 O 26/18).
  • OLG Stuttgart, 04.03.2020 - 4 U 526/19

    Dieselabgasskandal: Schadensersatzanspruch des Käufers gegen den

    Wenn aber eine objektiv sittenwidrige Schädigung im Sinne von § 826 BGB vorgenommen und hierbei zugleich naturgemäß dafür Sorge getragen wird, dass die Zurechnung einer solchen sittenwidrigen Schädigung zu einzelnen verantwortlichen Personen verschleiert wird, ist es nicht Aufgabe des Geschädigten, der nicht einmal bei unterbliebener Verschleierung hinreichenden Einblick in die Entscheidungsvorgänge und Verantwortlichkeiten hat, die Zurechnung zu verantwortlichen Entscheidungsträgern darzulegen (so auch LG Heilbronn, Urt. v. 24.04.2018, Ve 6 O 26/18).
  • OLG Stuttgart, 19.02.2020 - 4 U 240/19

    Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung: Schadenersatzanspruch des Käufers eines

    Wenn aber eine objektiv sittenwidrige Schädigung im Sinne von § 826 BGB vorgenommen und hierbei zugleich naturgemäß dafür Sorge getragen wird, dass die Zurechnung einer solchen sittenwidrigen Schädigung zu einzelnen verantwortlichen Personen verschleiert wird, ist es nicht Aufgabe des Geschädigten, der nicht einmal bei unterbliebener Verschleierung hinreichenden Einblick in die Entscheidungsvorgänge und Verantwortlichkeiten hat, die Zurechnung zu verantwortlichen Entscheidungsträgern darzulegen (so auch LG Heilbronn, Urt. v. 24.04.2018, Ve 6 O 26/18).
  • OLG Stuttgart, 03.06.2020 - 4 U 351/19

    Schadensersatz für einen vom VW-Abgasskandal betroffenen Diesel-Pkw

    Wenn aber eine objektiv sittenwidrige Schädigung im Sinne von § 826 BGB vorgenommen und hierbei naturgemäß dafür Sorge getragen wird, dass die Zurechnung einer solchen Schädigung zu einzelnen verantwortlichen Personen verschleiert wird, ist es nicht Aufgabe des Geschädigten, der nicht einmal bei unterbliebener Verschleierung hinreichenden Einblick in die Entscheidungsvorgänge und Verantwortlichkeiten hat, die Zurechnung zu verantwortlichen Entscheidungsträgern darzulegen (LG Heilbronn, Urt. v. 24.04.2018, Ve 6 O 26/18).
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